4000-520-616
欢迎来到免疫在线!(蚂蚁淘生物旗下平台)  请登录 |  免费注册 |  询价篮
主营:原厂直采,平行进口,授权代理(蚂蚁淘为您服务)
咨询热线电话
4000-520-616
当前位置: 首页 > 新闻动态 >
新闻详情
...stabilisierte Natriumpercarbonate - SOLVAY INTEROX GMBH
来自 : www.freepatentsonline.com/DE43 发布时间:2021-03-25
1. Mit einem festen anorganischen Beschichtungsmaterial um­hüllte Natriumpercarbonatpartikel, dadurch gekennzeichnet, daß das Beschichtungsmaterial ein Gemisch aus Natriumcarbonat und Natriumchlorid und gegebenenfalls auch bei der Natriumpercarbo­nat-Herstellung übliche Hilfsstoffe enthält.

2. Umhüllte Natriumpercarbonatpartikel gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Beschichtungsmaterial mindestens 1, vorzugsweise 2ä12, insbesondere 3 bis 7 Gew.-% der umhüllten Natriumpercarbonatpartikel beträgt.

3. Umhüllte Natriumpercarbonatpartikel gemäß einem der vor­stehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gemisch aus Natriumcarbonat und Natriumchlorid mindestens 80 Gew.-% des Be­schichtungsmaterials beträgt.

4. Umhüllte Natriumpercarbonatpartikel gemäß einem der vor­stehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Gemisch aus Natriumcarbonat und Natriumchlorid ein Gewichtsverhältnis von Natriumcarbonat zu Natriumchlorid von 1 : 5 bis 3 : 1, vorzugs­weise von 1 : 4 bis 2 : 1 vorliegt.

5. Umhüllte Natriumpercarbonatpartikel gemäß einem der vor­stehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Beschich­tungsmaterial bis zu höchstens 20 Gew.-% bezogen auf Beschich­tungsmaterial an bei der Natriumpercarbonat-Herstellung üblichen Hilfsstoffen enthält.

6. Umhüllte Natriumpercarbonatpartikel gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Beschichtungsmaterial Hilfsstof­fe aus der Gruppe Natriumpolyphosphate, Natriumpolycarboxylate, Natriumsilikate, Phosphonsäuren und deren Salze, und Magnesium­sulfat enthält.

7. Verfahren zur Herstellung von mit einem festen anorga­nischen Beschichtungsmaterial umhüllten Natriumpercarbonatpar­tikeln, dadurch gekennzeichnet, daß man die Natriumpercarbonat­partikel mit einem Beschichtungsmaterial umhüllt, welches ein Gemisch aus Natriumcarbonat und Natriumchlorid und gegebenen­falls auch bei der Natriumpercarbonat-Herstellung übliche Hilfs­stoffe enthält, indem man die Natriumpercarbonatpartikel mit einem wäßrigen Beschichtungsmittel, welches eine wäßrige Lösung oder Suspension der Bestandteile des Beschichtungsmaterials dar­stellt, behandelt, und die mit dem wäßrigen Beschichtungsmittel behandelten Partikel trocknet.

8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Beschichtungsmittel einen Feststoffgehalt von mindestens 20, vorzugsweise 25ä45, insbesondere 30ä40, Gew.-% besitzt.

9. Verfahren nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeich­net, daß die mit dem wäßrigen Beschichtungsmittel behandelten Partikel bis zu einem Restwassergehalt von unter 1,5, vorzugs­weise unter 0,8 Gew.-%, getrocknet werden.

10. Verfahren nach Anspruch 7ä9, dadurch gekennzeichnet, daß bei der Behandlung der Natriumpercarbonatpartikel mit dem wäßrigen Beschichtungsmittel eine solche Menge des wäßrigen Be­schichtungsmittels auf die Natriumpercarbonatpartikel aufge­bracht wird, daß eine Beschichtung der Partikel mit mindestens 1, vorzugsweise 2ä12, insbesondere 3 bis 7 Gew.-% Beschichtungs­material bezogen auf das Gesamtgewicht der umhüllten Partikel erzielt wird.

11. Verfahren nach Anspruch 7ä10, dadurch gekennzeichnet, daß das Gemisch aus Natriumcarbonat und Natriumchlorid minde­stens 80 Gew.-% des Beschichtungsmaterials beträgt.

12. Verfahren nach Anspruch 7ä11, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Gemisch aus Natriumcarbonat und Natriumchlorid ein Gewichtsverhältnis von Natriumcarbonat zu Natriumchlorid von 1 : 5 bis 3 : 1, vorzugsweise von 1 : 4 bis 2 : 1 vorliegt.

13. Verfahren nach Anspruch 7ä12, dadurch gekennzeichnet, daß das Beschichtungsmaterial mindestens 80 Gew.-% an Gemisch aus Natriumcarbonat und Natriumchlorid und höchstens bis zu 20 Gew.-% an bei der Natriumpercarbonat-Herstellung üblichen Hilfsstoffen enthält.

14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Beschichtungsmaterial Hilfsstoffe aus der Gruppe Natriumpo­lyphosphate, Natriumpolycarboxylate, Natriumsilikate, Phosphon­säuren und deren Salze, und Magnesiumsulfat enthält.

15. Verfahren nach Anspruch 7ä14, dadurch gekennzeichnet, daß das wäßrige Beschichtungsmittel aus einer Mutterlauge be­steht, wie sie bei der Herstellung von Natriumpercarbonat durch Umsetzung einer wäßrigen Lösung oder Suspension von Natriumcar­bonat mit einer Wasserstoffperoxidlösung in Gegenwart von zum Aussalzen ausreichenden Mengen Natriumchlorid und gegebenenfalls bei der Herstellung von Natriumpercarbonat üblichen Hilfsstoffen anfällt.

16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Mutterlauge bis zu höchstens 2 Gew.-% Aktivsauerstoff ent­hält.

17. Verfahren nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekenn­zeichnet, daß in dem wäßrigen Beschichtungsmittel durch Zusatz von Natriumcarbonat und gegebenenfalls von bei der Natriumper­carbonatherstellung üblichen Hilfsstoffen zu der Mutterlauge ein Feststoffgehalt von mindestens 20, vorzugsweise 25ä45, insbeson­dere 30ä40, Gew.-% eingestellt wird.

18. Verfahren nach Anspruch 7ä17, dadurch gekennzeichnet, daß als wäßriges Beschichtungsmittel eine das Beschichtungsma­terial enthaltende Suspension eingesetzt wird, welche in ihrer Zusammensetzung einer für die Herstellung von Natriumpercarbonat einsetzbaren, Natriumchlorid und gegebenenfalls bei der Natrium­percarbonatherstellung übliche Hilfsstoffe enthaltenden wäßrigen Natriumcarbonat-Suspension entspricht.

本文链接: http://solvayinterox.immuno-online.com/view-737820.html

发布于 : 2021-03-25 阅读(0)